// SEMINAR INFO
Dauer 1 Tag (1 x 8 UE)
Datum auf Anfrage / 250,- EUR
Ort Dresden
Referent Dr.-Ing. Hans-Jörg Ederer
Voraussetzung -
Schallschutz von Gebäuden gegen Außenlärm
Lärm ist unerwünschter Schall, der störend oder belästigend wirken kann. Geräusche als ständig vorhandener Dauergeräuschpegel verursachen Stress beim Menschen und können gesundheitsgefährdend sein.
Die gegenwärtige bauliche Nachverdichtung unserer Städte führt unweigerlich zu Konflikten hinsichtlich der Einwirkung von Verkehrs- und Gewerbelärm auf die Fassaden der neu einzufügenden Bebauungen.
Dies kann sich sowohl erschwerend auf die Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Bauvorhaben für bestimmte Nutzungen auswirken als auch auf die schallschutzgerechte Fassadenkonstruktion und -gestaltung.
Die gegenwärtige bauliche Nachverdichtung unserer Städte führt unweigerlich zu Konflikten hinsichtlich der Einwirkung von Verkehrs- und Gewerbelärm auf die Fassaden von neu einzufügenden Bebauungen.
Dies kann sich sowohl erschwerend auf die Genehmigungsfähigkeit der vorgesehenen Bauvorhaben für bestimmte Nutzungen auswirken als auch auf die schallschutzgerechte Fassadenkonstruktion und -gestaltung. Aus den praktischen Erfahrungen innerhalb dieses Themenkreises leiten sich die inhaltlichen Schwerpunkte der Weiterbildung ab.
Folgende inhaltliche Schwerpunkte werden vermittelt:
1. Grundlagen der subjektiven Wahrnehmung von Störschall
2. Grundlagen der bauakustischen Dimensionierung – grundsätzliches Herangehen
3. Baurechtliche Grundlagen
- Anforderungen des städtebaulichen Schallschutzes nach DIN 18005
- Anforderungen des Mindestschallschutzes nach DIN 4109-1
- Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz nach DIN 4109-5
- Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz nach VDI 4100
4. Ermittlung des „maßgeblichen Aussenlärmpegels“
- Einflussgrößen
- Zu berücksichtigende Quellen
5. Ermittlung der pauschalen Anforderungen an Aussenbauteile
6. Ermittlung der konkreten Anforderungen an die Fenster
7. Einflussgrößen auf die Schalldämmung von Aussenbauteilen
- Außenwände, Dächer
- Fenster, Fassaden
8. Schallschutznachweis
Hinweis: Anerkannt als Fortbildungsnachweis gemäß § 5 der Fortbildungsordnung der Architektenkammer Sachsen..